Fachbetrieb nach WHG §62 (1) AwSV
Für Betriebe, die handwerkliche Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausführen, ist die Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG §62 (1) AwSV verpflichtend. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darf das Lagern, Abfüllen sowie Umschlagen von wassergefährdenden Flüssigkeiten an Anlagen nur von dafür qualifizierten WHG-Fachbetrieben durchgeführt werden.
Mit Aushändigung des Zertifikates durch die TÜV SÜD Industrie Service GmbH wird R & H Umwelt diese Qualifikation bescheinigt. Als betrieblich verantwortliche Person bei R & H Umwelt nahm Herr Rossel erfolgreich am TÜV Lehrgang teil. Genutzt wird dieses Fachwissen unter anderem in aktuellen Projekten an Tankstellen & landwirtschaftlichen Lagern / Abfüllflächen.
Weitere Informationen zu unseren Qualifikationen finden Sie hier >>