Lehrgang DGUV-Regel 101-004 (bisher: BGR 128)
Voraussetzung für ein hohes Maß an Qualität sind die Qualifikationen unserer Mitarbeiter.
Nicht zuletzt aus diesem Grund nehmen in dieser Woche fünf Kollegen/innen an einer viertägigen Schulung nach DGUV-Regel 101-004 (bisher: BGR 128), Anhang 6A teil.
Als Teil unseres Konzeptes stetiger Personalweiterentwicklung bieten wir darüber hinaus intern Lehrgänge an, um unseren Kunden stets zeitgemäße sowie fortschrittliche Beratung bieten zu können.
Der Lehrgang nach DGUV-Regel 101-004, Anhang 6A beinhaltet unter anderem folgende Themengebiete:
· Anzuwendende Vorschriften für Gefahrenstoffe
· Ermittlung und Beurteilung von Gefahren durch Gefahrenstoffe
· Sicherheitstechnische Maßnahmen
· Koordination in Planungs-und Ausführungsphase
· Instrumente der Anweisungen und Unterweisungen
· Arbeitssicherheit- und Arbeitsschutz / Notfallmaßnahmen
Wir wünschen dem Team eine lehrreiche Weiterbildung sowie einen erfolgreichen Abschluss!