Neuer Sachverständiger nach § 18 BBodSchG, Sachgebiet 3
Nach Prüfung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU), der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) sowie durch zwei Fachgutachter des Fachgremiums wurde Hr. Manfred Eberle, Projektleiter der R & H Umwelt GmbH, in diesem Sommer die Zulassung erteilt als Sachverständiger nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für das Sachgebiet 3.
Das Sachgebiet 3 umfasst die "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien".
Die R & H Umwelt GmbH freut sich über diese Entscheidung und gratuliert Ihrem Mitarbeiter hiermit ausdrücklich zur neuen Zulassung.